EU Corporate Sustainability Reporting Directive
Für wen wird's Pflicht? EU Corporate Sustainability Reporting Directive (#CSRD) als EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
Vor einigen Wochen berichtete ich vom Digitalen Produktpass, der zukünftig für Hersteller und Lieferanten auf dem europäischen Markt verpflichtend ist. Ich zeigte auf, wie Systemic & AI based Information Integration bei der Zusammenführung der dafür benötigten Informationen unterstützen (Stichwort #Informationsvollständigkeit) sowie die #Interoperabilität unterschiedlicher Systeme automatisiert herstellen kann.
Mit der EU Corporate Sustainability Reporting Directive (#CSRD) als EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen geht nun eine weitere Maßnahme des European Green Deal an den Start, mit dem die Europäische Union bis 2050 ihre Treibhausgasemissionen auf null reduzieren möchte.
Die Richtlinie trat am 5. Januar 2023 in Kraft und muss 18 Monate später von den Mitgliedsstaaten umgesetzt worden sein. In der CSRD ist die "doppelte Wesentlichkeit" („Double Materiality“) verankert, die Unternehmen dazu verpflichtet, sowohl über die Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit auf Menschen und Umwelt als auch über Nachhaltigkeitsaspekte des Unternehmens zu berichten. Dieser Report muss, wie die Finanzberichterstattung, künftig extern geprüft werden.
Die aus den berichtspflichtigen Faktoren berechneten KPIs können laut SCHUFA zu einer Vorzugsbehandlung bei der Vergabe von günstigen Krediten im Rahmen des EU Green Deal führen. Das Unternehmen gibt an, dass für den Report mehr als 1.000 Datenpunkte und Kriterien zusammengeführt werden müssen.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (#CSRD) betrifft alle kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie große Versicherungen und Banken und ab 2024 auch große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeiter, mehr als 40 Millionen Euro Nettoumsatz sowie mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme. Mit der Ausweitung der Meldepflicht wird sich die Zahl der meldepflichtigen Unternehmen EU-weit auf rund 49.000 erhöhen.
Infos zum Digitalen Produktpass finden Sie hier: https://lnkd.in/e2DBn-kV
[Quellen: BMAS. https://lnkd.in/e3UCNQYZ. SCHUFA Holding AG. https://www.schufa.de/lp/esg/esg-unternehmen.jsp#547371. Aufgerufen am 12.10.2023]